IANAL, … keinen eigenen Straftatbestand Beamtenbeleidigung (mehr) gibt …. – ach, haben andere schon thematisiert und steht im Wikipedialink.
In dem Zusammenhang sind aber weitere Korrekturen zu machen. Die Presse macht Listen, wer wann wo wofür wieviel zahlen musste – eine offizielle, normative Liste gibt es nicht. Wir haben ein Richterrecht und der Richter prüft im Einzelfall was gesagt wurde, was die Umstände waren und wieviel das kostet. Im Laufe der Zeit mit Urteilen höherer Instanzen kann sich da zwar eine Linie abzeichnen, aber verbindlich ist die nicht und es kommt eben jeweils auf den Einzelfall an.
Der Richter wägt ab und wenn er so eine Liste bräuchte, dann müsste man sich ja nur Beleidigungen ausdenken, die noch nicht auf der Liste sind, und der Richter wäre handlungsunfähig.
Nun aber zur eigentlichen Frage.
Ich war im Frühjahr im Stadion beim Fußball und ein alkoholisierter Fan beschimpfte den Schiri “Du Jude!” Ist das auch keine Beleidigung? Als Jurist, der ich nicht bin, würde ich hier einerseits auf die Absicht zu beleidigen abstellen, die klar zum Ausdruck kommt. Zweitens auf den Eindruck den der Beleidigende bekommen hat – ob er die Titulierung als Beleidigung erkennen musste und drittens noch auf den Eindruck den es auf Dritte machte, machen konnte, machen musste.
Angenommen ich treffe Hellmuth Karasek und rufe “Ach, sind Sie nicht Herr Karasek, der berühmte Literaturpapst und Jude” weil ich da was mit Marcel Reich-Ranicki durcheinander bringe, dann wird er sich kaum wg. Beleidigung an mir schadlos halten können, weil Jude keine objektive Beleidigung ist (anders als Arschloch o.dgl.). Und wenn ich Ihre Stimme höre und rufe “Ist das nicht Frau Rönicke vom Lila Podcast?” gibt’s auch nichts. Okay – das Wort war “Mädchen”, nicht “Frau” aber es läuft fast auf das gleiche hinaus, Mädchen könnte natürlich für eine Frau auch eine Beleidigung sein.